Evangelische Kirchengemeinden in Berlin-Pankow

Martin Luther und Nordend

Konfirmandenunterricht in Nordend

Do, 16.30 bis 17.30 Uhr im Gemeinderaum in Nordend
Vor-Konfirmanden (Konfirmation 2013)

gemeinsam mit den Konfirmanden:

Do, 16.30 bis 17.30 Uhr im Gemeinderaum in Nordend
Konfirmanden (Konfirmation am Sonntag, 29. April 2012 in Nordend)
 

Informationen bei Pfarrerin Krötke, Tel. 485 59 05.

Anmeldung zum Konfirmandenunterricht

Ab sofort können Sie Ihre Kinder zum Konfirmandenunterricht anmelden. Er beginnt ab September 2011. Der Unterricht findet in der Schulzeit einmal wöchentlich statt. Auch der Gottesdienstbesuch gehört zur Konfirmandenzeit dazu. An mindestens einer Konfirmandenfahrt sollte Ihr Kind teilnehmen. Hinzu kommen Exkursionen an zwei bis vier Sonnabenden. Zur Konfirmation im Mai 2013 sollte Ihr Kind das 14. Lebensjahr erreicht haben. Weitere Informationen finden Sie hier.

Informationen zum Konfirmandenunterricht und zur Konfirmation

Wir sind nicht in der Kirche. Kann unser Kind konfirmiert werden?
Ja, die Konfirmation ist möglich.

Ist der Unterricht in einer anderen Gemeinde möglich?
Zunächst einmal sollten Sie davon ausgehen, dass Ihr Kind in der zuständigen Gemeinde zum Konfirmandenunterricht geht. Dies bietet sich an, weil Freundinnen und Klassenkameraden dort sind, und so die Vertrautheit am größten ist. Wenn Sie aber gute Gründe dafür haben, Ihr Kind in eine andere Gemeinde zu schicken, so fragen Sie bitte den dann zuständigen Pfarrer oder die Pfarrerin!

Muss mein Kind konfirmiert werden oder reicht die Taufe?
Zur Kirchenmitgliedschaft reicht zwar die Taufe. Aber zusammen mit vielen Freunden in der Konfirmationsgruppe den christlichen Glauben verstehen zu lernen, ist bereichernd und wunderschön. Wer dann das Patenamt übernehmen will, muss aber in der Regel konfirmiert sein.

Mein Kind ist nicht getauft. Kann es konfirmiert werden?
Ihr Kind kann am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Die Konfirmation ist die Bestätigung der Taufe. Wenn das Kind nicht getauft ist, so wird das Kind in der Regel am Ende des Konfirmandenunterrichts getauft; eine Bestätigung der Taufe, also die Konfirmation, ist dann nicht mehr notwendig, da das Kind ja schon selber Ja zu der Taufe gesagt hat. In der Praxis wird das Kind dennoch oft nach der Taufe konfirmiert.

Welche Rechte erhält man durch die Konfirmation?
Mit der Konfirmation wird u. a. das Recht zugesprochen, in allen evangelischen Gemeinden am Abendmahl teilzunehmen, Pate zu werden und als Erwachsener an kirchlichen Wahlen teilzunehmen (aktiv ab dem 16. Lebensjahr, z. T. schon ab dem 14., passiv ab dem 18. Lebensjahr) oder in kirchliche Ehrenämter gewählt zu werden. Wenn jemand als Erwachsener getauft wird, so kommt der Taufunterricht dem Konfirmandenunterricht gleich.

Was soll mein Kind bei der Konfirmation anziehen?
Die Kleidung sollte den festlichen Charakter des Tages unterstreichen. Besprechen sie die Frage am besten mit Ihrem Kind oder bei einem Elternabend in der Gemeinde.

Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?
Das wird in jeder Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Wenn es erlaubt ist, wird allerdings darum gebeten, dass eine Person das Filmen oder Fotografieren übernimmt, um unnötige Unruhe zu vermeiden. Wenn das Fotografieren während des Gottesdienstes nicht erlaubt ist, besteht meist die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst noch Bilder zu machen.

Endet das Patenamt mit der Konfirmation?
Offiziell enden die Aufgaben der Patinnen und Paten mit der Konfirmation, weil der oder die Jugendliche dann religionsmündig ist. Aber es ist schön, wenn die guten Kontakte zwischen Paten und Patenkind ein Leben lang bestehen bleiben!

Konfirmation als Erwachsener
Für die Konfirmation gibt es keine Altersbegrenzung. Voraussetzung ist, dass Sie getauft sind. Zur Vorbereitung auf die Konfirmation, wo Sie im Gottesdienst zusammen mit der versammelten Gemeinde gemeinsam den christlichen Glauben öffentlich bekennen, ist eine kirchliche Unterweisung nötig. Wie diese im Einzelnen aussieht, besprechen Sie bitte mit der Pfarrerin.