
Darum werden alle jene Gemeindemitglieder gebeten, die keine Kirchensteuer entrichten (das sind übrigens etwa zwei Drittel aller Mitglieder), die aber bereit und in der Lage sind, einen regelmäßigen Beitrag für die Arbeit ihrer Kirchengemeinde zu leisten - ausgenommen sind natürlich alle diejenigen, die in schwierigen finanziellen Umständen leben müssen, Sozialhilfe beziehen, unterstützungsbedürftig oder minderjährig sind.
Wichtig ist: Ob das Gemeindekirchgeld entrichtet wird und wenn ja in welcher Höhe, entscheidet jedes Kirchenmitglied selbst. Als Orientierungsrahmen schlägt die Kirche 5% der monatlichen Einnahmen im Jahr vor. Also: Wenn jemand 1500 € im Monat zur Verfügung hat, könnte das Kirchgeld 75 € jährlich betragen, egal ob als Einmalzahlung oder in monatlichen bzw. vierteljährlichen Raten.
Vielleicht hat umgekehrt sogar der eine oder die andere Ausgetretene Lust, solch eine regelmäßige Spende auf sich zu nehmen, weil sie unsere praktische Arbeit unterstützen wollen.
Wichtig ist auch: Die Einnahmen aus dem Gemeindekirchgeld kommen voll und ganz den Gemeinden und der Arbeit vor Ort zugute.
Sie können Ihr Kirchgeld im Gemeindebüro einzahlen. Sie erhalten einen Einzahlungsbeleg und auf Wunsch eine Spendenquittung.
Sie können Ihr Kirchgeld auch auf unser Spenden- und Kirchgeldkonto überweisen. Zahlungsträger liegen auf den Informationsständern in der der Gemeinde aus oder erhalten Sie im Gemeindebüro.
Spenden- und Kirchgeldkonto für die Kirchengemeinde Martin Luther:
Martin-Luther-Gemeinde
Konto: 781 266
Ev. Darlehensgenossenschaft eG
BLZ: 100 602 37
Spenden- und Kirchgeldkonto für die Kirchengemeinde Berlin-Nordend:
Gemeinde Nordend
Konto: 781 240
Ev. Darlehensgenossenschaft eG
BLZ: 100 602 37